Blaulicht
und Martinhorn
Blaulicht und Martinhorn –
was tun?
Bei manchen Einsätzen ist höchste Eile geboten, ...
... um Menschen oder Tieren zu helfen oder Sachwerte zu erhalten. In diesen Fällen gestattet es der § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Fahrzeugen der Feuerwehr, Wegerechte in Anspruch zu nehmen: Blaulicht und das Einsatzhorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen Wegerecht, dass heißt andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.
Hierbei kommt es jedoch oft zu gefährlichen Situationen, da andere Verkehrsteilnehmer hektische Ausweichmanöver oder Vollbremsungen durchführen. Wenn Sie einmal selber in der Situation sind, dass sich Ihnen ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Sondersignal nähert, handeln Sie ruhig und überlegt.
So reagieren Sie im Ernstfall richtig:
- Ruhe bewahren & Orientieren: Schalten Sie das Radio leise und orientieren Sie sich: Woher kommen die Signale? Wie viele Fahrzeuge sind es? Wohin wollen sie?
- Absicht anzeigen: Zeigen Sie durch rechtzeitiges Blinken an, in welche Richtung Sie Platz machen wollen. So weiß der Fahrer des Einsatzfahrzeugs, dass Sie ihn bemerkt haben.
- Vorsicht beim Bremsen: Vermeiden Sie abrupte Vollbremsungen mitten auf der Fahrbahn. Denken Sie daran: Ein schweres Feuerwehrfahrzeug hat einen deutlich längeren Bremsweg als ein Pkw.
- Die Rettungsgasse: Im Stau oder bei zähflüssigem Verkehr gilt: Auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen außerhalb von Ortschaften muss die Rettungsgasse bereits bei Schrittgeschwindigkeit gebildet werden – zwischen der ganz linken und der unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrspur.
An der roten Ampel
Stau auf der Autobahn
Auf schmalen Landstraßen
Gegenverkehr
Überholen von Einsatzfahrzeugen
Besondere Situationen im Straßenverkehr:
- An der roten Ampel: Stehen Sie an einer roten Ampel und von hinten nähert sich ein Einsatzfahrzeug, dürfen (und müssen) Sie vorsichtig über die Haltelinie in die Kreuzung einfahren, um Platz zu machen. Achten Sie dabei penibel auf den Querverkehr. Ein „Blitzer“-Foto müssen Sie in diesem Fall nicht fürchten – die Behörden können den Grund für das Überfahren der Linie anhand des Einsatzprotokolls nachvollziehen.
- Stau auf der Autobahn: Sobald der Verkehr auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen stockt, ist die Rettungsgasse Pflicht – und zwar schon, bevor das erste Blaulicht zu sehen ist. Wer auf der linken Spur fährt, weicht nach links aus, alle anderen Spuren orientieren sich nach rechts. Halten Sie im Stau immer genug Abstand zum Vordermann, damit Sie auch im Stand noch rangieren können, um uns den Weg frei zu machen.
- Auf schmalen Landstraßen: Versuchen Sie nicht, dem Einsatzfahrzeug davonzufahren. Suchen Sie stattdessen die nächste Ausweichmöglichkeit (Parkbucht, breite Schulter) und verringern Sie das Tempo deutlich.
- Gegenverkehr: Kommt Ihnen ein Einsatzfahrzeug auf Ihrer Spur entgegen (z. B. beim Überholen eines Staus), fahren Sie so weit wie möglich rechts ran und halten Sie gegebenenfalls an.
- Überholen von Einsatzfahrzeugen: Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht sollten grundsätzlich nicht überholt werden. Oft fahren wir bewusst langsamer – zum Beispiel, um Patienten im Rettungswagen schonend zu transportieren oder weil wir uns einer Einsatzstelle nähern. Ein Überholmanöver könnte hier den Einsatz behindern oder gefährliche Situationen provozieren.
Warum wir mit Horn fahren
Oft werden wir gefragt, ob das Martinhorn nachts wirklich sein muss. Die Antwort ist: Ja. Laut Gesetz darf das Wegerecht nur beansprucht werden, wenn Blaulicht und Horn gleichzeitig eingeschaltet sind. Ohne Horn sind wir rechtlich wie normale Verkehrsteilnehmer unterwegs – und im Ernstfall zählt jede Sekunde.
Ihre Feuerwehr Lindlar – Gemeinsam für Ihre Sicherheit!